Staatliche Förderung
Der Staat hilft Ihnen auf dem Weg zum eigenen Haus mit Zulagen und Förderung:
Zwei Jahre nach Abschaffung der Eigenheimzulage können Eigenheimbauer künftig bei der Finanzierung die neue Wohn-Riester in Anpruch nehmen.
Das Bundeskabinett hat 2008 die Einbeziehung der Wohneigentumsfinanzierung in das Riester-Rentensystem beschlossen. Damit gelten rückwirkend seit 1. Januar 2008 die Regelungen der Riester-Förderung – also staatliche Zuschüsse zu einer selbstfinanzierten Altersvorsorge - auch für Erwerb oder Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien. So gehören Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von Immobilien und Genossenschaftsanteilen künftig zu den begünstigten Anlageprodukten – allerdings nur, wenn die Wohnung selbst genutzt wird.
Riester-Rente (Wohnriester oder auch Eigenheimrente), gelten als private Altersvorsorge, mit der Sie Ihre Vorsorgelücke im Alter schließen können. Beide Vorsorgearten sind sicher und attraktiv und als Zuschuss erhalten Sie staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge. Die Produkte sind behördlich zertifiziert; der Versicherer garantiert z.B. bei der Riester-Rente Rückzahlungen mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge sowie eine Mindestverzinsung von z.Zt. 2,25%. Dank der Förderung liegt die Rendite der Riester-Rente meist deutlich über dem Zins für vergleichbare Anlagen.
"Verbraucherschützer halten die Riester-Rente für die erste Wahl bei der Privatvorsorge, nicht zuletzt auch wegen der Garantie auf Erhalt des eingezahlten Kapitals."
Die Riester-Förderung und damit auch den Wohnriester können alle Personen in Anspruch nehmen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar förderberechtigt sind.
Die attraktiven Finanzierungskonditionen mit „Geld vom Staat“
Der Staat fördert über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) energieeffiziente Häuser mit zinsgünstigen Darlehen und einem Tilgungszuschuss. Ab Juli 2010 werden im Neubau drei förderfähige KfW-Effizienzhaus-Standards unterschieden: Das Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 55 und das Effizienzhaus 40. Zum erreichen dieser Förderstufen sind die Anforderungen der gesetzlich vorgeschriebenen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) an den Wärmeschutz der Gebäudehülle und den Primärenergiebedarf deutlich gestiegen. Der für die Bewertung herangezogene „Primärenergiebedarf” berücksichtigt neben der jährlich benötigten Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung auch die Energieverluste, die bei der Gewinnung, Verteilung, Aufbereitung und Umwandlung entstehen. Daraus ergibt sich, dass die Energieträger wie z. B. Holzpellets, Gas oder Erdwärme verschieden bewertet werden und je nach Wahl des Heizsystems unterschiedliche Effizienzhaus-Standards erreicht werden.
Unser FHB-Volkshaus 24 ist nach dem Standard KfW-Effizienzhaus 70 förderfähig. Durch
Zusatzmaßnahmen kann man auch den Standard KfW-Effizienzhaus 55 erreichen.
